Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungsgäste
(Allgemeine Übernachtungsbedingungen)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Übernachtungsbedingungen gelten für die Buchung einer Übernachtung bei Hotel Garni Zwei Linden, Inh. Johannes Ott, u.a. über die Webseite www.gasthof-zweilinden-marienweiher.de
Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungsgäste setzt einen ordnungsgemäßen Vertragsabschluss mit Hotel Garni Zwei Linden, Inh. Johannes Ott, u.a. über die Webseite www.gasthof-zweilinden-marienweiher.de (im Folgenden: Hotel Garni ZWEI LINDEN") voraus.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Gastes erkennt Hotel Garni Zwei Linden nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich durch Hotel Garni Zwei Linden zugesichert. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2. Abschluss des Übernachtungsvertrages
2.1 Mit der Buchung einer Übernachtung bei Hotel Garni Zwei Linden bietet der Gast Hotel Garni ZWEI LINDEN den Abschluss eines Übernachtungsvertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Hotel Garni ZWEI LINDEN zustande.
2.2 Der Gast hat sämtliche empfangenen Übernachtungsunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen.
3. Bezahlung
Mit der Buchungsbestätigung haben wir eine Reservierung der Übernachtung vorgenommen. Die Übernachtung ist mit Inanspruchnahme zahlbar.
4. Leistungen/Preise
4.1 Es besteht bei Übernachtungen kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder Räumlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Die gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten stehen ab Anreise in der Zeit von 15:00 - 21:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
4.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Übernachtungsmöglichkeiten - soweit nicht anders vereinbart – spätestens in der Zeit von 06:00 - 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
5. Rücktritt/Kündigung/Umbuchung
5.1 Ein Rücktritt vom Vertrag vor dem Anreisetag ist jederzeit durch den Gast möglich. Der Rücktritt bedarf der Textform (Brief/Fax/E-Mail- in Ausnahmefällen telefonisch).
5.2 Hotel Garni ZWEI LINDEN ermöglicht eine kostenlose Umbuchung o. Stornierung hinsichtlich Anreisetermin und Art der Unterkunft bis zum Anreisetag vor 14:00Uhr wenn sie am gleichen Tage vorgenommen werden. Danach ist die erste gebuchte Nacht in voller Höhe zu entrichten.
6. Gewährleistung/Obliegenheiten
6.1 Eine Kündigung des Vertrages wegen eines Mangels ist nur zulässig, wenn Hotel Garni ZWEI LINDEN keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem Hotel Garni ZWEI LINDEN hierfür eine angemessene Frist gesetzt worden ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Hotel Garni ZWEI LINDEN endgültig verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
6.2 Hotel Garni ZWEI LINDEN übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass es nicht zu Ruhestörungen durch andere Gäste oder durch den Betrieb in Hotel Garni Zwei Linden Inh. Johannes Ott kommt. Kin
Kostenlos!
Alle Kinder unter 2 Jahren zahlen keinen Aufpreis für ein Baby- Bett.
Zusätzliche Kosten sind nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen separat während Ihres Aufenthaltes bezahlt werden.
Haustiere
Haustiere sind gestattet. Möglicherweise fallen Gebühren an!
7. Geltendmachung und Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
7.1 Ansprüche gegenüber Hotel Garni ZWEI LINDEN aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Leistung gegenüber Hotel Garni ZWEI LINDEN geltend zu machen. Dritte sind nicht zur Entgegennahme der Geltendmachung von Ansprüchen bevollmächtigt.
7.2 Die in 7.1 genannte Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung vor ihrem Ablauf Hotel Garni ZWEI LINDEN zugeht, es sei denn, eine Fristversäumnis tritt ohne Verschulden ein.
7.3 Ansprüche können im eigenen Namen oder auch für mitreisende Familienangehörige bzw. kraft Bevollmächtigung angemeldet werden. Ansprüche können von Hotel Garni ZWEI LINDEN zurückgewiesen werden, wenn die vorbezeichneten Voraussetzungen innerhalb der Anmeldefrist nicht vorgelegen haben.
7.4 Vertragliche Ansprüche verjähren in zwei Jahren nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Verjährung ist nach Anspruchsstellung gehemmt, bis sich Hotel Garni ZWEI LINDEN schriftlich zu der Anerkennung der Ansprüche geäußert hat.
9. Schlussbestimmungen
Hotel Garni Zwei Linden Inh. Johannes Ott
9.1 Es gilt deutsches Recht.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen betreff Hotel Garni Zwei Linden unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Hotel Garni Zwei Linden dadurch nicht berührt.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Hotel Garni ZWEI LINDEN sofern der Gast ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Marienweiher den 14.09.2024