Gasthof und Pension Zwei Linden     
                Inhaber: Max Ott          Marienweiher  14              95352 Marktleugast             Telefon: 09255 243

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungsgäste

 (Allgemeine Übernachtungsbedingungen)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Übernachtungsbedingungen gelten für die Buchung einer Übernachtung bei Pension und Gasthof Zwei Linden, Inh. Max Ott, u.a. über die Webseite www.gasthof-zweilinden-marienweiher.de

Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übernachtungsgäste setzt einen ordnungsgemäßen Vertragsabschluss mit Pension und Gasthof Zwei Linden, Inh. Max Ott, u.a. über die Webseite www.gasthof-zweilinden-marienweiher.de  (im Folgenden: "PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN") voraus.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Gastes erkennt PENSION UND GASTHOF Zwei Linden nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich durch Pension und Gasthof Zwei Linden zugesichert. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

2. Abschluss des Übernachtungsvertrages

2.1 Mit der Buchung einer Übernachtung bei Pension und Gasthof Zwei Linden bietet der Gast PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN den Abschluss eines Übernachtungsvertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN zustande.

2.2 Der Gast hat sämtliche empfangenen Übernachtungsunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen.

 3. Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung haben wir eine Reservierung der Übernachtung vorgenommen. Die Übernachtung ist mit Inanspruchnahme zahlbar.

4. Leistungen/Preise

4.1 Es besteht bei Übernachtungen kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder Räumlichkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Die gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten stehen ab Anreise in der Zeit von 14:30 - 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

4.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Übernachtungsmöglichkeiten - soweit nicht anders vereinbart – spätestens in der Zeit von 06:00 - 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

5. Rücktritt/Kündigung/Umbuchung

5.1 Ein Rücktritt vom Vertrag vor dem Anreisetag ist jederzeit durch den Gast möglich. Der Rücktritt bedarf der Textform (Brief/Fax/E-Mail- in Ausnahmefällen telefonisch).

5.2 PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN ermöglicht eine kostenlose Umbuchung o.Stornierung hinsichtlich Anreisetermin und Art der Unterkunft bis zum Anreisetag vor 14:00Uhr wenn sie am gleichen Tage vorgenommen werden. Danach ist die erste gebuchte Nacht in voller Höhe zu entrichten.

6. Gewährleistung/Obliegenheiten

6.1 Eine Kündigung des Vertrages wegen eines Mangels ist nur zulässig, wenn PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN  hierfür eine angemessene Frist gesetzt worden ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN endgültig verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

 6.2 PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass es nicht zu Ruhestörungen durch andere Gäste oder durch den Betrieb in Pension und Gasthof Zwei Linden Inh. Max Ott kommt. Pension und Gasthof Zwei Linden ist täglich von 11:00 Uhr mittags bis abends 23Uhr erfahrungsgemäß mit "Leben" im Pension und Gasthof Zwei Linden zu rechnen.

6.3    Kinder und Zustellbetten       Kinder sind willkommen!!

Kostenlos!

Alle   Kinder unter 2 Jahren zahlen keinen Aufpreis für ein Baby- Bett.  

Kinder- bzw. Zustellbetten sind nur auf Anfrage erhältlich und müssen in jedem Fall von der Unterkunft bestätigt werden. 

Zusätzliche Kosten sind nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen separat während Ihres Aufenthaltes bezahlt werden.

Haustiere  

Haustiere sind gestattet. Möglicherweise fallen Gebühren an!

 7. Geltendmachung und Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

7.1 Ansprüche gegenüber PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Leistung gegenüber PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN geltend zu machen. Dritte sind nicht zur Entgegennahme der Geltendmachung von Ansprüchen bevollmächtigt.

7.2 Die in 7.1 genannte Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung vor ihrem Ablauf PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN  zugeht, es sei denn, eine Fristversäumnis tritt ohne Verschulden ein.

7.3 Ansprüche können im eigenen Namen oder auch für mitreisende Familienangehörige bzw. kraft Bevollmächtigung angemeldet werden. Ansprüche können von PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN zurückgewiesen werden, wenn die vorbezeichneten Voraussetzungen innerhalb der Anmeldefrist nicht vorgelegen haben.

7.4 Vertragliche Ansprüche verjähren in zwei Jahren nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Verjährung ist nach Anspruchsstellung gehemmt, bis sich PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN schriftlich zu der Anerkennung der Ansprüche geäußert hat.

9. Schlussbestimmungen

Pension und Gasthof Zwei Linden Inh. Max Ott  

9.1 Es gilt deutsches Recht.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen betreff Pension und Gasthof Zwei Linden unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Pension und Gasthof Zwei Linden dadurch nicht berührt.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PENSION UND GASTHOF ZWEI LINDEN sofern der Gast ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Marienweiher den 01.01.2018